Die Maschinenbruch greift nicht nur für Zugmaschinen.
Sie gilt auch für Mähdrescher, Schlepper, Raupenschlepper und alle anderen landwirtschaftlichen Maschinen.
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Maschine selbst, sondern auch Aufbauten wie Pflug oder Mulcher.
Wie beim Auto kann ein Traktor sowohl mit der Haftpflichtversicherung als auch darüber hinaus mit einer Maschinenbruch
abgedeckt sein.