Sind Bergekosten versichert?
JA –
Prämienfrei mitversichert sind Bergungskosten je versichertem Gerät mit einer Versicherungssumme von EUR 10.000,00 auf Erstes Risiko. Höhere Bergungskosten können auf Wunsch mitversichert werden.
Sind Werkzeuge bzw. Werkzeugkisten mitversichert?
JA –
In Abänderung der Bedingungen sind Werkzeuge inkl. Werkzeugkisten, die sich in oder auf der versicherten Maschine befinden und für die Instandsetzung/Reparaturen dienen, gegen sämtliche versicherten Gefahren, ausgenommen einfacher Diebstahl, auf Erstes Risiko bis zu EUR 5.000,00 prämienfrei mitversichert.
Der Selbstbehalt beträgt 10% mind. € 250,00. Wird die gesamte versicherte Maschine gestohlen sind auch die Werkzeuge inkl. Werkzeugkisten mitversichert. Weitere Werkzeuge können auf Wunsch mitversichert werden.
GAP Klausel mitversichert?
JA
Ist mein Ersatzgerät versichert?
JA –
Nach einem ersatzpflichtigen Schaden gilt das Ersatzgerät bis zur Versicherungssumme der im Hauptvertrag angeführten Maschine als mitversichert.
Wann kann ich mit der Reparatur beginnen?
Nach erfolgter Schadenmeldung an den Versicherer hat der Versicherungsnehmer bei Vorliegen wichtiger Dringlichkeitsgründe das Recht, eine sofortige Reparatur zu beginnen. Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers ist jedoch jedenfalls die Anfertigung eines Fotos der beschädigten Sache sowie eine Aufbewahrung der ausgetauschten Teile bis zur Besichtigung durch den Versicherer.
Sind Seile und Reifen mitversichert?
JA –
In Abänderung der Bedingungen gelten Seile und Reifen als mitversichert, jedoch gilt der Verschleiß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.